Interkulturelle Schulungen für städtische Mitarbeiter*innen
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Anzahl der städtischen Mitarbeiter*innen zu ermitteln, die in den letzten fünf Jahren an interkulturellen Schulungen teilgenommen haben. Dies soll zur Förderung interkultureller Kompetenz und zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit innerhalb der städtischen Ämter beitragen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
"Es ist beabsichtigt, in den städtischen Ämtern und Betrieben ein modernes Verständnis interkultureller Öffnung zu verankern. In der Personalentwicklung und Schulung von Führungskräften wird hierzu das Bewusstsein für interkulturelle Fragen und die städtische Vielfalt systematisch gefördert."
Diese Aussage traf der Magistrat 2015 im Bericht B 107 und kündigte an, dass die Förderung interkultureller Kompetenz zukünftig Inhalt aller Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte sei. Im Rahmen der Fortbildung und Personalentwicklung würden für die Mitarbeiter*innen Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt, um die interkulturelle Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der städtischen Mitarbeiter*innen zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
Wie viele Mitarbeiter*innen in welchen städtischen Behörden und Abteilungen haben in den letzten fünf Jahren an interkulturellen Schulungen teilgenommen? Bitte in Relation zur Beschäftigtenzahl setzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2022Sie sind hierAA 102Interkulturelle Schulungen für städtische Mitarbeiter*innenSTVV-Anfrage · ÖkoLinX-ELF
- 24. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 253Interkulturelle Schulungen für städtische Mitarbeiterinnen und MitarbeiterMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate