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PAR 6895 2025§ 6895KENNTNIS ZWISCHEN

a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-„Euthanasie“ umsetzen b) Grabsteine der NS-„Euthanasie“-Gräber in Frankfurt korrigieren

Beschluss zuB_358_2025
Gremium

Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport

Sitzung

40

Beschlussdatum

4. Dezember 2025

Gremiensitzung

4. Dezember 2025

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass die Versammlungsbehörde keine Kosten für angemeldete Versammlungen in Grünanlagen übernimmt und die Verantwortung dafür beim Anmelder liegt. Des Weiteren wird die Neutralität des Magistrats in Bezug auf Inhalte von Versammlungen betont, während es auch Eingaben und Hinweise von Umweltbehörden gibt, die beachtet werden müssen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 358 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)