PAR 6895 2025§ 6895KENNTNIS ZWISCHEN
a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-„Euthanasie“ umsetzen b) Grabsteine der NS-„Euthanasie“-Gräber in Frankfurt korrigieren
Beschluss zuB_358_2025Gremium
Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung
40
Beschlussdatum
4. Dezember 2025
Gremiensitzung
4. Dezember 2025
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Versammlungsbehörde keine Kosten für angemeldete Versammlungen in Grünanlagen übernimmt und die Verantwortung dafür beim Anmelder liegt. Des Weiteren wird die Neutralität des Magistrats in Bezug auf Inhalte von Versammlungen betont, während es auch Eingaben und Hinweise von Umweltbehörden gibt, die beachtet werden müssen.
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Beschluss
Die Vorlage B 358 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)