Offene Jugendarbeit in Harheim
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 05.05.2014, V 999 entstanden aus Vorlage: OF 153/14 vom 22.04.2014
Betreff: Offene Jugendarbeit in Harheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwiefern die im Februar 2012 eingerichteten Planungskonferenzen durch das Jugend- und Sozialamt zu einem Ergebnis hinsichtlich der räumlichen Konzeption für die offene Jugendarbeit gekommen sind und inwiefern der Stadtteil Harheim zukünftig auch bei der Ausstattung der offenen Jugendarbeit berücksichtigt wird.
Begründung: Laut Strukturdatenatlas 2013 (Berichtsstand 31.12.2012) leben in Harheim 518 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren. Während in der Stadt Frankfurt die Kinder und Jugendlichen flächendeckend Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nutzen können, besteht in unserem Stadtteil eine solche Möglichkeit nicht. Aufgrund der Etatanregung vom 12.03.2012, EA 3, hat der Ortsbeirat die Stellungnahme ST 1490 erhalten, in der mitgeteilt wurde, dass in den oben genannten Planungskonferenzen in den Sozialrathausbezirken die Anliegen des Ortsbeirates 14 zur sozialen Infrastruktur in Harheim thematisiert und bearbeitet werden. Hierzu liegt jedoch bislang keine Rückmeldung vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2014OFOF 153/14Offene Jugendarbeit in HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2014Sie sind hierVV 999Offene Jugendarbeit in HarheimAnfrage
- 11. August 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 998Offene Jugendarbeit in HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen