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Offene Jugendarbeit in Harheim

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 998

Betreff: Offene Jugendarbeit in Harheim Erste Planungskonferenzen fanden, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1490, angekündigt, 2012 für die Sozialrathausbezirke Bockenheim und Höchst statt. Der Jugendhilfeausschuss hat aufgrund der Erfahrungen dieser ersten beiden Planungskonferenzen beschlossen, den thematischen Zuschnitt der Planungskonferenzen zu erweitern, und die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes zunächst mit der Durchführung von zwei weiteren Planungskonferenzen beauftragt. Für den Sozialrathausbezirk Gallus sollte eine fachfeldübergreifende Weiterentwicklung - von der offenen Kinder- und Jugendarbeit hin zu einer erweiterten Betrachtung für die Zielgruppe der 6- bis unter 27-Jährigen - umgesetzt werden. Daneben hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, für den Stadtteil Fechenheim im Kontext des Projekts "Gelingender Start ins Leben" (vgl. den Magistratsbericht vom 14.09.2012, B 425; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013; § 3063) eine Planungskonferenz durchzuführen. Die Planungskonferenz für den So-zialrathausbezirk Gallus fand am 05.07.2014 statt. Ein Termin für die Planungskonferenz für Fechenheim steht noch nicht fest. Der Jugendhilfeausschuss, in dessen Auftrag die Planungskonferenzen durchgeführt werden, wird vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit diesen beiden Planungskonferenzen entscheiden, ob es weitere Planungskonferenzen und wenn ja für welche Teilgebiete der Stadt, in welcher Reihenfolge und mit welchem thematischen Zuschnitt geben wird. Der in der ST 1490 angegebene Zeitrahmen für die weiteren Planungskonferenzen - es war angekündigt worden, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre alle noch ausstehenden Planungskonferenzen durchgeführt werden - wird demnach auf gar keinen Fall eingehalten werden können. So ist auch nicht abzusehen, ob und wann eine Planungskonferenz für den Frankfurter Norden durchgeführt wird. Der Magistrat begrüßt grundsätzlich Initiativen, die die Angebotsstruktur für Kinder und Jugendliche verbessern wollen. Das gilt auch für den Verein "Jugend in Harheim". Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es aber jetzt schon schwierig, die bestehenden Jugendhilfeangebote so zu fördern, dass keine spürbaren Einschränkungen des Leistungs- und Angebotssektrums erfolgen. Für eine umfängliche und langfristige finanzielle Unterstützung der Aktivitäten des Vereins "Jugend in Harheim" stehen zurzeit leider keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung. Dies schließt einmalige und auch punktuelle Unterstützungen nicht aus. Um den diesbezüglichen Bedarf zu klären, wird das Jugend- und Sozialamt noch einmal mit dem Verein "Jugend in Harheim" Kontakt aufnehmen. Im noch gültigen Teilplan I der Jugendhilfeplanung in Frankfurt am Main: Freizeitpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche in offenen Freizeitstätten und auf Abenteuerspielplätzen aus dem Jahre 2004 heißt es auf Seite 80 zu Harheim, dass "sofern die geplanten Neubaugebiete realisiert werden, Initiativen im Bereich der Jugendarbeit gefördert werden (sollen)."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2014OFOF 153/14Offene Jugendarbeit in HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. Mai 2014VV 999Offene Jugendarbeit in HarheimAnfrage
  3. 11. August 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 998Offene Jugendarbeit in Harheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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