Ergebnis der Überprüfung der Erhaltungssatzungen im Nordend
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über die Ergebnisse der Überprüfung der Erhaltungssatzung E50 Nordend-Mitte zu berichten. Dies ist notwendig, da der Fünf-Jahres-Zeitraum für die Überprüfung bereits abgelaufen ist und bisher keine Informationen an den Ortsbeirat weitergegeben wurden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Gemäß Bericht B 427 aus 2019 sind Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu berichten, welches Ergebnis die Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen der 2018 erlassenen Erhaltungssatzung E50 Nordend- Mitte ergeben hat.
Kontext
Gemäß Bericht B 427 aus 2019 sind Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu berichten, welches Ergebnis die Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen der 2018 erlassenen Erhaltungssatzung E50 Nordend- Mitte ergeben hat.
Begründung
Im Bericht vom 22.11.2015, B 427, wird angekündigt, dass der Magistrat unaufgefordert über die Arbeitsergebnisse der rechtzeitig im Zeitraum erfolgten Überprüfung berichtet. Der Fünf-Jahres-Zeitraum endete im Dezember letzten Jahres. Bislang erfolgte noch keine Berichterstattung an den Ortsbeirat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2019BB 427Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfenMagistratsbericht
- 29. Februar 2024OFOF 659/3Ergebnis der Überprüfung der Erhaltungssatzungen im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2024Sie sind hierVV 987Ergebnis der Überprüfung der Erhaltungssatzungen im NordendAnfrage
- 26. August 2024STST 1559Ergebnis der Überprüfung der Erhaltungssatzungen im NordendStellungnahme
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 268 WochenSTST 87Ergebnis der Überprüfung der Erhaltungssatzungen im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen