Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird um Informationen bezüglich der Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt gebeten. Es wird erwartet, dass der Magistrat Klarheit über die Gründe der Gebührenerhöhung und mögliche Investitionen gibt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Karl-Kautsky-Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.11.2025.
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen27.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Rahmenplan Niederursel06.01.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Karl-Kautsky-Weg per E-MailFragen an den Magistrat
wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten:
- Warum wurde der Mietzins um 40 Prozent erhöht?
- Werden mit den Mehreinnahmen auch Investitionen, wie bspw. Modernisierungen oder Vorbereitungen für das Laden von Elektrofahrzeugen, vorgenommen?
Kontext
Hinweisen aus der Anwohnerschaft zufolge wurden die Gebühren für die Nutzung der Tiefgaragenplätze in der Nordweststadt (z. B. im Karl-Kautsky-Weg /Gerhart-Hauptmann-Ring) von ca. 50 Euro auf rund 70 Euro angehoben.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Nordweststadt Hinweisen aus der Anwohnerschaft zufolge wurden die Gebühren für die Nutzung der Tiefgaragenplätze in der Nordweststadt (z. B. im Karl-Kautsky-Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring) von ca. 50 Euro auf rund 70 Euro angehoben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2024OFOF 447/8Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2024Sie sind hierVV 983Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der NordweststadtAnfrage
- 21. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1794Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen