Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt vor, um die Mietzinsanpassung seit 1995 zu rechtfertigen. Dies ist notwendig, um die Kostensteigerungen und den ordentlichen Erhalt des Gebäudes zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Fragen des Ortsbeirates kann der Magistrat nachstehend erläutern.
Die Mietzinsanpassung ist in ihrer Höhe allein im Hinblick auf die Konstanz des Mietzinses seit 1995 gerechtfertigt. Die Steigerung des Preisindex ist seit diesem Zeitpunkt bereits wesentlich höher als die aktuelle prozentuale Mietzinsanpassung und dabei sind die überproportionalen Kostensteigerungen des Betriebs noch gar nicht voll berücksichtigt. Die Verwendung des veränderten Betrages dient dem ordentlichen Erhalt des Gebäudes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2024OFOF 447/8Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2024VV 983Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der NordweststadtAnfrage
- 21. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1794Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab