Überbauung von Parkplätzen zur schnellen und kostengünstigen Errichtung von Gebäuden
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 11.09.2018, V 982 entstanden aus Vorlage: OF 779/6 vom 22.08.2018
Betreff: Überbauung von Parkplätzen zur schnellen und kostengünstigen Errichtung von Gebäuden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Parkplatzflächen oder nur eingeschossig geplante Bauvorhaben im Ortsbezirk 6 für die Überbauung mit Gebäuden bzw. weiteren Geschossen zur Verfügung stehen und geeignet sind.
Begründung: Im Frankfurter Westen ist der Bedarf an Grundstücken für neue Gebäude hoch, da Wohnraum, aber auch Schulen und Kitas fehlen. Bei dem Neubauprojekt auf dem ehemaligen Adam-Opel-Gelände an der Mainzer Landstraße wurde so ein Vorhaben realisiert. In Unterliederbach ist über dem EDEKA-Markt eine Kita entstanden. Ein weiterer Vorteil der Überbauung ist, dass keine zusätzliche Versiegelung von Flächen vorgenommen wird und bestehende Parkplätze sinnvoll für eine Bebauung genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2018OFOF 779/6Überbauung von Parkplätzen zur schnellen und kostengünstigen Errichtung von GebäudenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2018Sie sind hierVV 982Überbauung von Parkplätzen zur schnellen und kostengünstigen Errichtung von GebäudenAnfrage
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 64Überbauung von Parkplätzen zur schnellen und kostengünstigen Errichtung von GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen