Überbauung von Parkplätzen zur schnellen und kostengünstigen Errichtung von Gebäuden
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 64
Betreff: Überbauung von Parkplätzen zur schnellen und kostengünstigen Errichtung von Gebäuden Der Magistrat unterstützt im Grundsatz die Anregung des Ortsbeirates im Sinne der V 982. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer entsprechender Liegenschaften wird der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeit unterstützen und mit dieser Zielrichtung beraten. Im Zuge der gegenwärtigen Flächenknappheit erscheint es ohnehin nicht zielführend, wertvolle Flächenpotenziale zu versiegeln und ausschließlich für das Abstellen von Fahrzeugen zu nutzen. Neben den vom Ortsbeirat 6 benannten Flächenpotenzialen untersucht der Magistrat im Rahmen von gesamtstädtischen Grundsatzbetrachtungen im Besonderen die Standortpotenziale von eingeschossigen Einzelhandelsbetrieben auf eine mögliche Ergänzung mit darüber liegenden Wohnungen und somit einer mehrgeschossigen Nutzung bereits bebauter Flächen. Im Weiteren untersucht der Magistrat stadtweit die Nachverdichtungspotenziale für die Wohnsiedlungsbestände der 1950er bis 1970er Jahre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2018OFOF 779/6Überbauung von Parkplätzen zur schnellen und kostengünstigen Errichtung von GebäudenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2018VV 982Überbauung von Parkplätzen zur schnellen und kostengünstigen Errichtung von GebäudenAnfrage
- 18. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 64Überbauung von Parkplätzen zur schnellen und kostengünstigen Errichtung von GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab