Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger Landstraße
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 09.09.2003, V 981
entstanden aus Vorlage: OF 438/4 vom 05.08.2003
Betreff:
Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger Landstraße
Die Bauarbeiten der Häuser an der Friedberger Landstraße (ehemalige Betts-Kaserne) schreiten zügig voran, und es ist mit dem Bezug der Wohnungen und Häuser noch in diesem Jahr zu rechnen.
Der Magistrat wird deshalb gefragt, wann die dort geplante Kindertagesstätte in die Bauphase geht?
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2003OFOF 438/4Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts Kaserne, Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2003Sie sind hierVV 981Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeAnfrage
- 18. November 2003STST 1297Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 10. November 2004STST 1143Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 20. April 2005STST 496Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 6. Oktober 2005STST 1060Planungsstand der KITA am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 27. März 2006STST 432Planungsstand der KITA am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 21. November 2006Antwort des Magistrats · nach 172 WochenSTST 1218Planungsstand der KITA am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen