Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2004, ST 1143
Betreff:
Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger Landstraße
Die Kindertageseinrichtung soll weiterhin schnellstmöglich realisiert werden. Der erfragte Zeitpunkt des Baubeginns kann erst genannt werden, wenn die in den Stellungnahmen ST 1297 und ST 676 angesprochenen Verträge abgeschlossen sind. Sobald dies der Fall ist, wird der Magistrat eine abschließende Stellungnahme erstellen.
Weiterhin besteht die in der Stellungnahme ST 676 genannte Möglichkeit, die Kindertagesstätte 45 bei Bedarf kurzfristig um eine Gruppe zu erweitern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2003OFOF 438/4Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts Kaserne, Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2003VV 981Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeAnfrage
- 18. November 2003STST 1297Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 10. November 2004Sie sind hierSTST 1143Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 20. April 2005STST 496Planungsstand der Kindertagesstätte am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 6. Oktober 2005STST 1060Planungsstand der KITA am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 27. März 2006STST 432Planungsstand der KITA am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 21. November 2006Antwort des Magistrats · nach 172 WochenSTST 1218Planungsstand der KITA am Standort ehemalige Betts-Kaserne, Friedberger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab