Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am Hang
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Auskunftsersuchen vom 18.03.2014, V 978 entstanden aus Vorlage: OF 233/16 vom 03.03.2014
Betreff: Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am Hang Vorgang: M 45/14 Der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: Werden die dem Magistrat bekannten Bauunterhaltungsmaßnahmen der Schule am Hang aus den Mitteln des Vortrags des Magistrats, M 45 übernommen oder aus laufenden Mitteln des Haushaltes 2014 finanziert?
Begründung: Nach Durchsicht der Vorlage M 45 mit Anlagen sind die Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Schule am Hang nicht ersichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2014OFOF 233/16Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am HangOrtsbeiratsantrag · WBE
- 18. März 2014Sie sind hierVV 978Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am HangAnfrage
- 14. Juli 2014STST 883Bauunterhaltungsmaßnahme Schule am HangStellungnahme
- 23. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 132Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen