Bauunterhaltungsmaßnahme Schule am Hang
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 883
Betreff: Bauunterhaltungsmaßnahme Schule am Hang Vorläufige Stellungnahme: Der inzwischen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Aktionsplan Schule (§ 4544 vom 22.05.2014, M 45 vom 21.02.2014) enthält keine Maßnahmen an der Schule am Hang. Die Prüfungen des zuständigen Fachdezernates (Bildung und Frauen), ob und ggf. wann die vom Ortsbeirats angesprochenen Bauunterhaltungsmaßnahmen innerhalb der verfügbaren Mittel umgesetzt werden können, sind noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2014OFOF 233/16Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am HangOrtsbeiratsantrag · WBE
- 18. März 2014VV 978Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am HangAnfrage
- 14. Juli 2014Sie sind hierSTST 883Bauunterhaltungsmaßnahme Schule am HangStellungnahme
- 23. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 132Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab