Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am Hang
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 132
Betreff: Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am Hang Im Aktionsplan Schule, beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, § 4544, Ziff.1 (M45), wurden für den Bereich der Bauunterhaltung an Schulen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den finanziellen Mitteln um zusätzliche Mittel für eine Vielzahl von Maßnahmen der Bauunterhaltung an Frankfurter Schulen handelt. Die reguläre Bauunterhaltung, die jährlich abgewickelt wird, wird hierdurch nicht ersetzt, sondern es werden einzelne Maßnahmen daraus finanziert. Bauunterhaltungsmaßnahmen, die an der Schule am Hang anfallen, werden wie bisher auch aus der laufenden Bauunterhaltung des Stadtschulamtes finanziert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2014OFOF 233/16Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am HangOrtsbeiratsantrag · WBE
- 18. März 2014VV 978Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am HangAnfrage
- 14. Juli 2014STST 883Bauunterhaltungsmaßnahme Schule am HangStellungnahme
- 23. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 132Bauunterhaltungsmaßnahmen Schule am HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab