Baustopp in Praunheim? (3)
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Das Auskunftsersuchen adressiert den Baustopp in Praunheim und fragt nach aktuellen Planungen privater Investoren im Norden des Steinbacher Hohls. Der Magistrat wird um Klärung seiner Haltung zu Höchstspannungsleitungen gebeten, um die Auswirkungen auf zukünftige Bauprojekte zu verstehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten zu berichten:
- Planen private Investoren weiterhin nördlich des Steinbacher Hohls Wohnungsbau?
- Die Haltung des Magistrats bezüglich Höchstspannungsleitungen hat sich geändert. Wie wirkt sich der Meinungswandel auf den Wohnungsbau nördlich des Steinbacher Hohls aus?
- Gibt es derzeit konkrete Planungen und Absprachen des Planungsdezernates für den Bereich des nördlichen Steinbacher Hohls?
Kontext
Nachdem auf Anregung des Magistrats eine Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen wurde, kamen offensichtliche viele Baumaßnahmen in Praunheim zum Erliegen. Argumente, man wolle der umfangreichen Planung nicht vorgreifen und es fehle Personal in den Behörden wurden angeführt.
Andererseits werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert.
Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken.
In der letzten Wahlperiode wurde Vertretern des Ortsbeirates 7 von einem Investor ein Wohnungsbauprojekt nördlich des Steinbacher Hohls vorgestellt. Bedenken wegen "Ackerböden" wurden entkräftet, da nur die Konversionsflächen der ehemaligen Ziegelei betroffen seien. Zudem sei die Planung mit dem Planungsdezernat abgestimmt. Die Höchstspannungsleitungen in unmittelbarer Nähe seien nicht schädlich, soll ihnen vom Dezernat versichert worden sein.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Nachdem auf Anregung des Magistrats eine Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen wurde, kamen offensichtliche viele Baumaßnahmen in Praunheim zum Erliegen. Argumente, man wolle der umfangreichen Planung nicht vorgreifen und es fehle Personal in den Behörden wurden angeführt. Andererseits werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. In der letzten Wahlperiode wurde Vertretern des Ortsbeirates 7 von einem Investor ein Wohnungsbauprojekt nördlich des Steinbacher Hohls vorgestellt. Bedenken wegen "Ackerböden" wurden entkräftet, da nur die Konversionsflächen der ehemaligen Ziegelei betroffen seien. Zudem sei die Planung mit dem Planungsdezernat abgestimmt. Die Höchstspannungsleitungen in unmittelbarer Nähe seien nicht schädlich, soll ihnen vom Dezernat versichert worden sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2024OFOF 361/7Baustopp in Praunheim? (3)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Juni 2024Sie sind hierVV 974Baustopp in Praunheim? (3)Anfrage
- 7. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1745Baustopp in Praunheim? (3)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen