Baustopp in Praunheim?
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die städtebauliche Entwicklung westlich der Steinbacher Hohl abgelehnt, da das vorgelegte Konzept nicht den Zielvorstellungen entspricht und wichtige städtebauliche Aspekte unberücksichtigt bleiben. Zudem ist ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan erforderlich, bevor Wohnungsbau realisiert werden kann.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Ein von einem Grundstückseigentümer beauftragter Projektentwickler hat dem Stadtplanungsamt ein Konzept vorgelegt, wie eine städtebauliche Entwicklung westlich der Steinbacher Hohl in seinem Interesse aussehen könnte. Das Dezernat Planen und Wohnen stimmt mit dem Planungsziel dieses Konzepts insoweit überein, Wohnungsbau zu realisieren. Weitere städtebauliche Aspekte, die in den Vorbereitenden Untersuchungen zu einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aufgekommen sind, bleiben bei dem Konzept des Investors jedoch unberücksichtigt und werden nicht bewältigt. Das Konzept entspricht somit aktuell nicht den Zielvorstellungen des Magistrats. Zudem liegt der Bereich weiterhin im Außenbereich und ist im gültigen Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/regFNP) als gewerbliche Baufläche und Landwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet. Zur Umsetzung von Wohnungsbau bedarf es an dieser Stelle folglich eines Zielabweichungsverfahrens vom RPS/regFNP, bevor ein Bebauungsplanverfahren gestartet werden kann.
Die Haltung des Magistrats in Bezug auf die Höchstspannungsleitungen hat sich nicht geändert. Die Immissionen in Form von elektromagnetischen Feldern, die von den Höchstspannungsleitungen ausgehen, lassen eine Wohnnutzung im gesamten Gebiet des produktiven Praunheims zu. Die Immissionsgrenzwerte der 26. BImSchV werden nicht annähernd erreicht. Einer weiteren Planung steht allerdings weiterhin das Ziel des Landesentwicklungsplans entgegen, dass für Neubaugebiete mit Nutzungen, die dem Wohnen dienen, ein Mindestabstand zu Höchstspannungsleitungen von 400 m einzuhalten ist. Somit kann Wohnungsbau an dieser Stelle nur mittels abgestimmter Planverfahren, in welchen die Verlagerung der Höchstspannungsleitungen und die Bauleitplanung Hand in Hand gehen, realisiert werden.
Aus Sicht des Magistrats sollten weitere Überlegungen zur detaillierten Durcharbeitung des Quartiers Produktives Praunheim erst mit Beschluss der Satzung zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest wieder aufgenommen werden. Weitere Planungsarbeiten eines privaten Investors würden zum jetzigen Zeitpunkt auf allen Seiten unnötig Ressourcen binden und widersprächen auch dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, die vorbereitenden Untersuchungen ergebnisoffen durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2024OFOF 361/7Baustopp in Praunheim? (3)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Juni 2024VV 974Baustopp in Praunheim? (3)Anfrage
- 7. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1745Baustopp in Praunheim? (3)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab