Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und Verkauf
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Auskunftsersuchen vom 17.03.2014, V 966 entstanden aus Vorlage: OF 479/2 vom 28.02.2014
Betreff: Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und Verkauf Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: Vorab sei festgestellt, dass die Nutzung öffentlicher Flächen für gastronomische Nutzungen (Sommergärten, Bestuhlungen) und Verkauf aus Sicht des Ortsbeirates 2 im Regelfall im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sind und mit dieser Anfrage nicht eingeschränkt werden sollen.
- Auf welcher Grundlage erfolgen bzw. erfolgen keine Genehmigungen?
- Welcher Grundlagen werden Befreiungen vorgenommen bzw. nicht vorgenommen?
- Welche dieser Befreiungen sind die Regel bzw. wo liegen die Grenzen?
- Wurden in allen Fällen Plangrundlagen seitens der Betriebe eingereicht bzw. welche Art von Nutzungen setzen dies voraus, welche ggf. nicht (Auslage von Geschäften)?
- Sind alle Nutzungen entgeltpflichtig?
- Wie ist die Bemessungsgrundlage hierfür?
- Wird diese regelmäßig kontrolliert?
- Was sind die Gründe dafür, dass einzelne Gastronomiebetriebe, die beispielsweise die Nutzung des Straßenraumes über einen gewissen Zeitraum erwirkt hatten, diese Nutzung nicht mehr fortzusetzen?
- Was sind die Gründe dafür, dass bauliche Begrenzungen (z. B. durch Glaswände) dieser Flächen ggf. über viele Jahre geduldet, sie aber dann ggf. untersagt werden müssen?
- Warum werden an anderen Stellen ähnliche bauliche Begrenzungen geduldet?
- Ist bekannt, dass einige Gastronomie erhebliche Flächen nutzen bzw. diese nach Nachfrage ausgestalten? Begründung: Einzelnen Betrieben wurden kurzfristig die Nutzung von Straßenraum nicht weiter genehmigt (obschon hierfür Investitionen getätigt waren), dies in der Straße Am Weingarten. Am Kirchplatz mussten Begrenzungen zurückgebaut werden, die das Ortsbild nicht wirklich störten, aber nützlich waren. Im Bereich Kurfürstenstraße/Leipzigerstraße hingegen sind flächige Blumenkübel mit Rankhilfen geduldet. Einige Gastronomien weiten sich, sicherlich zumeist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sehr aus Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2014OFOF 479/2Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und VerkaufOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. März 2014Sie sind hierVV 966Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und VerkaufAnfrage
- 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 736Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und VerkaufStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen