Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgässchen
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Kochstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule I12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Gruneliusschule II12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bestellung eines Erbbaurechts an einer Teilfläche von ca. 260 m2 aus dem Grundstück Flur 12, Flurstück 25/22, Gemarkung Oberrad16.12.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Kochstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 21.02.2014, V 959 entstanden aus Vorlage: OF 782/5 vom 03.02.2014
Betreff: Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgässchen Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie weit die Planungen zum Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgässchen mittlerweile gediehen sind.
Begründung: Die Speckgasse befindet sich zwischen der Einmündung in die Kochstraße und der Einmündung in das Speckgässchen in einem beklagenswerten Zustand. Der Magistrat beabsichtigt, das genannte Teilstück der Speckgasse auszubauen (vgl. Haushalt 2013, Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV, Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, Produkt: 5.002434). Den Ortsbeirat interessiert daher der Stand der Planung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2014OFOF 782/5Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und SpeckgässchenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Februar 2014Sie sind hierVV 959Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und SpeckgässchenAnfrage
- 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 743Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und SpeckgässchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen