Anfrage an den Magistrat zur Vorlage B 457
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 02.09.2003, V 958
entstanden aus Vorlage: OF 438/7 vom 17.08.2003
Betreff:
Anfrage an den Magistrat zur Vorlage B 457
Der OBR 7 nimmt die Vorlage B457 mit größter Sorge und nur widerwillig zur Kenntnis.
In gnadenloser Offenheit schildert der Magistrat in seinem Bericht die desolate Situation der Stadt in Bezug auf die mangelhafte Kinderbetreuung in Frankfurt. Der Magistrat räumt in seinem Vortrag sogar ein, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Jahr 2003 und in den Folgejahren "wohl nicht erfüllbar sein wird". Die Entscheidung, die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und Schulkinder zugunsten der Kinder mit "Rechtsanspruch" zurückzufahren ist politisch unverantwortlich. Er löst das Problem eines fehlenden und zukunftsweisenden Gesamtkonzepts für die Betreuung von Kinder in Frankfurt in keiner Weise.
Der OBR 7 hat sich in Vergangenheit bereits öfter zu der mangelhaften Planungssicherheit und der ineffizienten Erfassung der tatsächlichen Bedarfe für Kinderbetreuungsplätze geäußert. Der vorgelegte Bericht macht erneut diese Planungslücke offensichtlich. Insbesondere ist für den OBR 7 die durch den Bericht belegte Mangelversorgung mehrerer Stadtteile im Bezirk nicht dauerhaft hinnehmbar (so wird z.B. Praunheim nur mit 60% Versorgungsdeckung benannt).
Hier sieht der OBR 7 einen erheblichen Handlungsbedarf für das zuständige Dezernat. Insbesondere auf dem Hintergrund des sich in den letzten Jahren abzeichnenden Bevölkerungswechsels in den Ernst-May-Siedlungen Westhausen und Praunheim. Hier findet ein steter Zuzug von jungen Familien statt, der sich in absehbarer Zeit noch verstärken wird.
Nicht erst seit der "Pisa-Studie" benötigen Kinder (insbesondere sozial schwächerer Familien) eine pädagogische Förderung um gleiche Voraussetzungen zur Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen.
Arbeitende Eltern benötigen die Betreuungsplätze für ihre Kinder. Ortsansässige Firmen können sich den Ausfall von qualifiziertem (weiblichen wie männlichem) Personal durch zu lange Kinderpausen nicht auf Dauer leisten. Der Mangel an Kinderbetreuungsplätzen wird in der derzeitigen Form in Frankfurt zum Standortnachteil!
Weitere Argumente dürften den Fachämtern durch entsprechende Veröffentlichungen namhafter Institute bekannt sein.
Vor diesem Hintergrund fragt der OBR 7 den Magistrat
- Welchen konkreten Initiativen unternimmt der Magistrat um die Unterversorgung mit Kindergartenplätzen in den Stadtteilen Rödelheim und Praunheim zu begegnen.
- Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Bevölkerungsentwicklung (Sozialraumanalyse) insbesondere in den Ernst-May-Siedlungen Praunheim und Westhausen?
- In welchen Gesprächen mit den vor Ort ansässigen Trägern und mit welchen Trägern ist der Magistrat zur Lösung der Unterversorgung im Ortsbezirk in Kontakt.
- Wie gedenkt der Magistrat der Unterversorgung im Ortsbezirk zu begegnet, plant er einen Kindertagesstätten-Neubau um der wohnortnahen Kinderbetreuung Rechnung zu tragen?
Ist bei anhaltender Unterversorgung im Ortsbezirk 7 eine Reduzierung der Hortangebote zugunsten der Kindergartenplätze zu befürchten?
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2003BB 457Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung in Frankfurt am Main hier: Kindergarten- und Hortbereich, FortschreibungMagistratsbericht
- 17. August 2003OFOF 438/7Anfrage an den Magistrat zur Vorlage B 547Ortsbeiratsantrag · DIE FARBECHTEN, SPD
- 2. September 2003Sie sind hierVV 958Anfrage an den Magistrat zur Vorlage B 457Anfrage
- 3. November 2003Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1263Anfrage an den Magistrat zur Vorlage B 457Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen