Höchster Stadtpark - Denkmalschutz gegen Naturschutz?
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 951 entstanden aus Vorlage: OF 931/6 vom 03.02.2014
Betreff: Höchster Stadtpark - Denkmalschutz gegen Naturschutz? Im Rahmen der Januar-Sitzung erfuhr der Ortsbeirat 6 von Vertretern des Grünflächenamts, dass die Insel im Weiher des Höchster Stadtparks aufgrund von Auflagen des Denkmalamtes weitgehend gerodet wurde. Bei früheren Terminen wurde bereits mehrfach angesprochen, dass das Denkmalamt die Rodung von Bäumen und Sträuchern forderte, um bestimmte "Sichtachsen", die bei der Planung des Parks vorgesehen gewesen seien, wieder herzustellen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:
- In welchem Umfang wurden im Höchster Stadtpark Bäume oder Sträucher entfernt, um Forderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden?
- Welche Möglichkeiten bestehen, um die Insel im Stadtparkweiher zukünftig wieder stärker bewachsen zu lassen? Begründung: Es erstaunt, dass sich Denkmalschutz und Naturschutz derart widersprechen sollen. Ein Park mit lebenden Bäumen und Sträuchern hat immer einen dynamischen Charakter, der bei einer gut gemachten Konzeption sicherlich einbezogen wurde. Von daher sollte eigentlich Raum dafür sein, dass Bäume und Sträucher wachsen und gedeihen können und auch Bereiche, die ursprünglich einmal kahl waren, natürlich besiedelt werden können. In einem Park muss Raum für Veränderungen sein, es handelt sich nicht um ein statisches Gebäude. Möglicherweise werden hier bestimmte Aspekte des Denkmalschutzes derzeit übertrieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2014OFOF 931/6Höchster Stadtpark - Denkmalschutz gegen Naturschutz?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 18. Februar 2014Sie sind hierVV 951Höchster Stadtpark - Denkmalschutz gegen Naturschutz?Anfrage
- 6. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 768Höchster Stadtpark - Denkmalschutz gegen Naturschutz?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen