Mehr Platz für Fußgänger in der Körnerstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Sperrgitter an der Ostseite der Körnerstraße abgebaut und durch Frankfurter Hüte ersetzt werden können, um das Parken von Pkws zu verhindern. Zudem soll das Abstellen von Fahrrädern an Vorgartenzäunen untersagt und feste Fahrradbügel auf der Freifläche installiert werden, um den Gehweg für Fußgänger zu verbreitern.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist,
- die Sperrgitter am Rand des Bürgersteigs auf der Ostseite der Körnerstraße abzubauen und ggf. durch Frankfurter Hüte zu ersetzen, sodass dort keine Pkws mehr parken können;
- gleichzeitig das Abstellen von Fahrrädern an den dortigen Vorgartenzäunen zu untersagen und
- dafür auf der großen Freifläche am Anfang der Körnerstraße zwischen Grüneburgweg und erstem Vorgarten auf der Westseite der Körnerstraße feste Fahrradbügel zu montieren.
Begründung
Praktisch immer sind auf der Ostseite der Körnerstraße sowohl alle Sperrgitter als auch alle Vorgartenzäune mit abgestellten Fahrrädern belegt. Für Fußgänger bleiben dadurch häufig nur 50 bis 60 Zentimeter Gehweg frei, was eindeutig zu wenig ist und gegen alle gültigen Anforderungen an Gehwege verstößt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2024OFOF 822/2Mehr Platz für Fußgänger in der KörnerstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. April 2024Sie sind hierVV 938Mehr Platz für Fußgänger in der KörnerstraßeAnfrage
- 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1585Mehr Platz für Fußgänger in der KörnerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen