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Kontinuität für Weinstube im Römer und städtisches Weingut

Vorlagentyp: V
76 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren10 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Neuausschreibung der Weinstube im Römer und des städtischen Weinguts wird vorgeschlagen, um die Kontinuität im Weinbau zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Familienbetrieb fortgeführt wird, um die Qualität und Erträge zu sichern.

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Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie fließt der Wunsch von Kunden nach Kontinuität durch den jetzigen Pächter in die Vergabekriterien ein?
  2. Warum gibt man den Umstieg von konventionellen Weinen auf Öko-Weine dem Pächter nicht schon heute vor, sondern nutzt es als ein Kriterium für eine Neuausschreibung?
  3. Wäre es nicht sinnvoll, mit dem jetzigen Pächter die Umstellung auf Öko-Weine bereits heute zu starten? Verzögert die Ausschreibung gar die Umstellung auf Öko-Weinbau?
  4. Mit welchen Einbußen wäre zu rechnen, wenn ein neuer Pächter die Produktionsstätten und Maschinen erst aufbauen müsste? Die Stadt Frankfurt besitzt keine eigenen Produktionsstätten und -maschinen für den Weinbau, sondern nur die Gebäude und Weinberge.
  5. Wie hoch schätzt der Magistrat die Preissteigerung der aktuell moderaten Preise, wenn der neue Pächter völlig neue Produktionsstätten schaffen müsste?
  6. Das Weingut ist im Wettbewerb heute klar positioniert und deckt im Wesentlichen den Bedarf der Stadtverwaltung. Der Wunsch nach "mehr Marketing" und einer Orientierung auf eine jüngere Kundschaft ist schwer nachvollziehbar, da auf der bestehenden Fläche nicht mehr produziert werden kann. Wäre es daher nicht ratsam, die aktuelle Positionierung beizubehalten?

Kontext

Der Betrieb der Weinstube im Römer und des Weinguts in Hochheim sollen gemeinsam neu ausgeschrieben werden. Das Weingut wird seit 30 Jahren durch einen Familienbetrieb geführt, der das ehemals durch die Stadt Frankfurt defizitär betriebene Weingut wieder profitabel gemacht hat. Weinbau braucht Kontinuität, um gute Erträge und Qualität zu erzielen. Man plant daher nicht in einzelnen Jahren, sondern in Jahrzehnten. Häufige Pächterwechsel machen keinen Sinn. Zuletzt sind die Weine des Weinguts der Stadt Frankfurt immer wieder prämiert worden. Die Beauftragung einer externen Agentur macht jedoch den Eindruck, dass hier unbedingt etwas verändert werden soll.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Es ist nicht nachvollziehbar, dass zu diesem Zeitpunkt eine Neuausschreibung für Weinstube und Weingut erfolgt. Es würde Frankfurt gut zu Gesicht stehen, wenn die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Familienbetrieb fortgeführt und eine klare Perspektive geboten wird. Die Stadt Frankfurt sollte ein verlässlicher Partner sein und gute Arbeit honorieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. April 2024OFOF 1233/1Kontinuität für Weinstube im Römer und städtisches WeingutOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. April 2024Sie sind hier
    VV 933Kontinuität für Weinstube im Römer und städtisches Weingut
    Anfrage
  3. 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1610Kontinuität für Weinstube im Römer und städtisches WeingutStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 1
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 34 · 03.12.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 38 · 29.04.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 39 · 27.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 24.06.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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