Fragen zu Bernadottestraße 57
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 919 entstanden aus Vorlage: OF 298/8 vom 28.05.2018
Betreff: Fragen zu Bernadottestraße 57 Vorgang: V 457/17 OBR 8; ST 1651/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob und welche Ergebnisse aus Antwort zu Ziffer 2. der Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651, vorliegen; 2. ob gegen das Abstellen eines abgemeldeten Pkws auf dem Grundstück (hinter dem Bauzaun) etwas unternommen werden kann, 3. ob sich der Bauzaun ausschließlich auf dem Grundstück oder (zumindest teilweise) auf öffentlicher Fläche befindet (gegenüber Bernadottestraße 49) bzw. sich auf dem Grundstück befindet, zu dem der Spielplatz (Im Weimel 12) gehört und 4. ob gegen den starken Bewuchs auf dem Gelände mit hineinragen in den Spielplatz etwas unternommen werden kann?
Begründung:
Zu
- In der ST 1651 vom 04.09.2017 wurde unter Punkt 2. mitgeteilt: Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, eine Bebauung des Areals gegen den Willen des Eigentümers durchzusetzen. Der Magistrat wird aber die Anfrage des Ortsbeirats zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob mit Unterstützung eines Stadtteilarchitekten eine Fortsetzung des Bauvorhabens erreicht werden kann. Zu
- Auf dem Grundstück hinter dem Bauzaun ist ein abgemeldetes Fahrzeug (Pkw) abgestellt. Das Fahrzeug könnte zudem auch noch in die Baugrube abrutschen. Zu
- Wenn man die Flucht der Grenzen der jeweils benachbarten Grundstücke zum Maßstab nimmt, dann erscheint es so, dass sich der Bauzaun nicht ausschließlich auf dem Grundstück Bernadottestraße 57 befindet. Zu
- Der Bewuchs auf dem Grundstück Bernadottestraße 57 ragt in den Bereich des Spielplatzes vor dem Gebäude Im Weimel
- Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2017STST 1651Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?Stellungnahme
- 28. Mai 2018OFOF 298/8Fragen zu Bernadottestraße 57Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juni 2018Sie sind hierVV 919Fragen zu Bernadottestraße 57Anfrage
- 8. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1980Fragen zu Bernadottestraße 57Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen