Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?
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- wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57? Vorgang: V 873/13 OBR 8; ST 206/14 In seiner Stellungnahme vom 07.02.2014, ST 206, hat der Magistrat zuletzt über den Sachstand zur Bauruine in der Bernadottestraße 57 berichtet. Nach Auskunft des Magistrats sind die 1998 (fünf Reihenhäuser) bzw. 2004 (veränderte Ausführung) erteilten Baugenehmigungen längst verfallen. Bislang wurde lediglich ein einziger Rohbau errichtet, der seit Jahren unvollendet und unansehnlich in der Landschaft steht - verschenktes Potenzial für dringend benötigten Wohnungsbau, zudem in attraktiver Lage. Nach Auskunft des Magistrats, sind bauordnungsrechtliche Schritte mit dem Ziel, das Bauprojekt zu einem Abschluss zu bringen oder das Gebäude zurückzubauen, nicht ohne finanzielles Risiko für die Stadt Frankfurt am Main möglich. Zum Zeitpunkt des Berichts allerdings befand sich das Grundstück laut Mitteilung des Magistrats in der Zwangsversteigerung. Zudem hätten seit 2012 wieder Bauberatungen mit dem Ziel stattgefunden, Bauwillige für das Grundstück zu finden.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 457 entstanden aus Vorlage: OF 161/8 vom 02.05.2017
Betreff: Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II - wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57? Vorgang: V 873/13 OBR 8; ST 206/14 In seiner Stellungnahme vom 07.02.2014, ST 206, hat der Magistrat zuletzt über den Sachstand zur Bauruine in der Bernadottestraße 57 berichtet. Nach Auskunft des Magistrats sind die 1998 (fünf Reihenhäuser) bzw. 2004 (veränderte Ausführung) erteilten Baugenehmigungen längst verfallen. Bislang wurde lediglich ein einziger Rohbau errichtet, der seit Jahren unvollendet und unansehnlich in der Landschaft steht - verschenktes Potenzial für dringend benötigten Wohnungsbau, zudem in attraktiver Lage. Nach Auskunft des Magistrats, sind bauordnungsrechtliche Schritte mit dem Ziel, das Bauprojekt zu einem Abschluss zu bringen oder das Gebäude zurückzubauen, nicht ohne finanzielles Risiko für die Stadt Frankfurt am Main möglich. Zum Zeitpunkt des Berichts allerdings befand sich das Grundstück laut Mitteilung des Magistrats in der Zwangsversteigerung. Zudem hätten seit 2012 wieder Bauberatungen mit dem Ziel stattgefunden, Bauwillige für das Grundstück zu finden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Zu welchen Ergebnissen führten die seit 2012 geführten Bauberatungsgespräche?
- Was hat der Magistrat seit 2014 unternommen, um das Grundstück zügig für den Wohnungs- und/oder Einfamilienhausbau zurückzugewinnen und welchen Sachstand kann der Magistrat zum Gesamtvorgang berichten?
- Ist es durch die Zwangsversteigerung zu einem Eigentümerwechsel gekommen? Wenn ja, warum hat sich an der Situation nichts geändert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2014STST 206Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8?Stellungnahme
- 2. Mai 2017OFOF 161/8Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. Mai 2017Sie sind hierVV 457Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?Anfrage
- 4. September 2017Antwort des Magistrats · nach 186 WochenSTST 1651Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen