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Veränderung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für das Schuljahr 2024/2025

Vorlagentyp: V
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, ob sich der Schulbezirk der Michael-Grzimek-Schule für das Schuljahr 2024/2025 ändert. Dies ist im Interesse der Eltern, deren Kinder im Sommer eingeschult werden, weshalb eine zeitnahe Antwort erbeten wird.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob sich zum kommenden Schuljahr 2024/2025 der Schulbezirk für die Michael-Grzimek-S chule ändert und wenn ja, wo die neuen Grenzen verlaufen sollen.

Begründung

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, an der erfreulicherweise viele Eltern aus Nieder-Eschbach teilgenommen haben, was den Ortsbeirat sehr freut, kam am Rande der Sitzung die Information auf, dass der Schulbezirk in Nieder-Eschbach für das Einzugsgebiet der Michael-Grzimek-Schule verändert werden soll, damit die Schule im kommenden Schuljahr nicht fünfzügig werden muss. Dies zu erfahren, ist im Interesse der Eltern, deren Kinder im Sommer eingeschult werden, weshalb um eine zeitnahe Antwort gebeten wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2024OFOF 289/15Veränderung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für das Schuljahr 2024/2025Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. März 2024Sie sind hier
    VV 896Veränderung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule in NiederEschbach für das Schuljahr 2024/2025
    Anfrage
  3. 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 875Veränderung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule in Nieder Eschbach für das Schuljahr 2024/2025Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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