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Veränderung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule in Nieder Eschbach für das Schuljahr 2024/2025

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anpassung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule aufgrund unzureichender Kapazitäten für das Schuljahr 2024/2025. Es wird vorgeschlagen, Kinder aus dem Überschneidungsgebiet zur Steffi-Jones-Schule zu lenken, um eine optimale Auslastung beider Schulen zu gewährleisten. Ab dem Schuljahr 2025/2026 soll das Überschneidungsgebiet vollständig der Steffi-Jones-Schule zugewiesen werden.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das Überschneidungsgebiet zwischen der Micheal-Grzimek-Schule und der Steffi-Jones-Schule wurde bereits durch die 20. Änderungssatzung am 13.02.2017 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist mit der Veröffentlichung im 21. Amtsblatt am 23.05.2017 rechtsgültig.

Ein Überschneidungsgebiet ist ein wichtiges Steuerungselement, um Schülerströme zu lenken. Die Lenkung wird durch das Staatliche Schulamt (SSA) im Einvernehmen mit dem Stadtschulamt vorgenommen.

Da zum Schuljahr 2024/2025 die vom Schulträger vorgehaltenen räumlichen Kapazitäten an der Michael-Grzimek-Schule nicht ausreichen werden, um alle Kinder mit einem wohnortnahen Schulplatz zu versorgen, wird das SSA Kinder aus dem Überschneidungsgebiet von der Michael-Grzimek-Schule an die Steffi-Jones-Schule lenken, sodass beide Standorte voll ausgelastet werden. Die Zuweisung erfolgt nach dem HschG § 143 (1) mit dem Ziel, "(...) eine hohe Qualität des Lernens bei pädagogisch und organisatorisch sinnvoller Klassengröße zu erreichen."

Um für die betroffenen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horte und Familien Planungssicherheit herzustellen, wurde mit dem SSA vereinbart, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 das Überschneidungsgebiet komplett der Steffi-Jones-Schule zugewiesen wird. Durch das jährliche Monitoring des Stadtschulamtes werden die Entwicklungen in den beiden Grundschulbezirken weiter im Blick

behalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2024OFOF 289/15Veränderung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für das Schuljahr 2024/2025Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. März 2024VV 896Veränderung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule in NiederEschbach für das Schuljahr 2024/2025Anfrage
  3. 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 875Veränderung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule in Nieder Eschbach für das Schuljahr 2024/2025
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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