Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer Friedhof
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 887 entstanden aus Vorlage: OF 467/9 vom 03.05.2018
Betreff: Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer Friedhof Vorgang: V 389/17 OBR 9; ST 1027/17 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, ob die vom Ortsbeirat geforderte Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer Friedhof auf sechs Meter - im Übrigen eine der wenigen barrierefreien Möglichkeiten, die Bahnlinie in Eschersheim zu queren - im Zuge des viergleisigen Bahnausbaus realisiert wird.
Begründung: Die Ausbauarbeiten an der Bahnlinie haben bereits begonnen. 2018 sollen mehrere Eisenbahnüberführungen für die neuen Gleise verlängert werden. Am Friedhof sollen auch frühzeitig mehrere Stützwände gebaut werden. Dieser nur 1,75 m breite Durchlass ist schon heute für die starke Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer viel zu eng, es kommt dort häufig zu gefährlichen Begegnungen. Wenn die Unterführung nicht im Rahmen der laufenden Ausbauarbeiten verbreitert, sondern nur verlängert wird, steht es zu befürchten, dass eine nachträgliche Verbreiterung unverhältnismäßig teuer wird und daher nicht mehr durchgeführt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2017STST 1027Unterführung am Eschersheimer Friedhof soll nicht nur länger, sondern auch breiter werdenStellungnahme
- 3. Mai 2018OFOF 467/9Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Mai 2018Sie sind hierVV 887Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer FriedhofAnfrage
- 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1734Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen