Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer Friedhof
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1734
Betreff: Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer Friedhof Der Magistrat hat gegenüber der DB Netz AG ein Verlangen (nach EKrG §12.2) auf durchgängige Aufweitung der Eisenbahnüberführung (EÜ) "Am Friedhof" auf sechs Meter gestellt. Die DB Netz AG hat mitgeteilt, dass während der Hauptbaumaßnahme diesem Verlangen nicht entsprochen werden kann, da das Bestandsbauwerk aktuell als standsicher eingestuft wird und nicht erneuerungsbedürftig ist. Es wird daher nach den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses gebaut. Die vorhandene EÜ wird im Neubaubereich der zwei zusätzlichen Gleise auf eine lichte Weite von 5,70 Meter gebaut. Anschließend wird - gemäß Planfeststellungsbeschluss - ein entsprechender Trichter (abgemauert) gebaut. Dieser Trichter schließt an die heutige lichte Weite der bestehenden EÜ an. Eine durchgängige Verbreiterung des EÜ auf 5,70 Meter ist damit zukünftig möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2017STST 1027Unterführung am Eschersheimer Friedhof soll nicht nur länger, sondern auch breiter werdenStellungnahme
- 3. Mai 2018OFOF 467/9Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Mai 2018VV 887Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer FriedhofAnfrage
- 3. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1734Verbreiterung der Unterführung am Eschersheimer FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab