Fragen zur Sport- und Kulturhalle Unterliederbach
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 26.11.2013, V 885 entstanden aus Vorlage: OF 838/6 vom 14.10.2013
Betreff: Fragen zur Sport- und Kulturhalle Unterliederbach Laut Presseartikeln hat der Magistrat für die Sanierung der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach eine Lösung gefunden. Die KEG soll die Sanierung finanzieren, ein zu gründender Verein die Verwaltung übernehmen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:
- Wer übernimmt in Zukunft die Haftung für die Halle?
- Wer wird in fernerer Zukunft dann irgendwann notwendige weitere Sanierungen finanzieren?
- Welche Regelung wurde für die Gaststätte gefunden? Wird sie weiterhin betrieben? Wer trägt hier die Verantwortung? Wer hat das Verpachtungsrecht?
- Sind gewerbliche Nutzung (Verkaufsveranstaltungen, Ausstellungen von Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflern et cetera) oder auch Vergnügungsveranstaltungen zulässig?
- An wen fließen eventuell zu erzielende Mieteinnahmen?
- Gibt es Auflagen seitens der Stadt, an wen (Nutzergruppen/Interessensgruppen) und wofür (Nutzungsart) die Halle vergeben werden darf?
- Wer ist in Zukunft für die Pflege und Nutzung des Außenbereichs zuständig?
- Was hat es mit dem Wegenutzungsrecht auf sich, welches der KEG im Gegenzug zugesprochen wurde, damit diese ihre Siedlung an die öffentlichen Straßen anschließen kann? Wie ist hier der Zusammenhang zur Sport- und Kulturhalle? Welche Hindernisse standen einem derartigen Wegenutzungsrecht im Weg? Und wie hätte es sich auf das Wegenutzungsrecht ausgewirkt, wenn man nicht zu der Vereinbarung mit der Halle gekommen wäre? Begründung: Die Presseartikel zur gefundenen Lösung für die Sanierung der Halle lesen sich sehr positiv, und es wäre sehr schön, wenn man hier tatsächlich eine gute, tragfähige Lösung für die Zukunft der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach gefunden hätte. Allerdings stellen sich für den Ortsbeirat noch einige Fragen, die hiermit hoffentlich einer zufriedenstellenden Beantwortung zugeführt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 838/6Fragen zur Sport- und Kulturhalle UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2013Sie sind hierVV 885Fragen zur Sport- und Kulturhalle UnterliederbachAnfrage
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 213Fragen zur Sport- und Kulturhalle UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen