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Fragen zur Sport- und Kulturhalle Unterliederbach

Vorlagentyp: OFGRÜNE
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Unterliederbach Laut Presseartikeln hat der Magistrat für die Sanierung der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach eine Lösung gefunden. Die KEG soll die Sanierung finanzieren und ein zu gründender Verein soll die Verwaltung übernehmen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:

  1. Wer übernimmt in Zukunft die Haftung für die Halle?
  2. Wer wird in fernerer Zukunft dann irgendwann notwendige weitere Sanierungen finanzieren?
  3. Welche Regelung wurde für die Gaststätte gefunden, wird sie weiter betrieben, wer trägt hier die Verantwortung, wer hat das Verpachtungsrecht?
  4. Sind gewerbliche Nutzung (Verkaufsveranstaltung, Ausstellungen von Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflern ect. .) oder auch Vergnügungsveranstaltungen zulässig?
  5. An wen fließen eventuell zu erzielende Miteinnahmen?
  6. Gibt es Auflagen seitens der Stadt, an wen (Nutzergruppen / Interessengruppen) und wofür (Nutzungsart) die Halle vergeben werden darf?
  7. Wer ist in Zukunft für die Pflege und Nutzung des Außenbereichs zuständig?
  8. Was hat es mit dem Wegenutzungsrecht auf sich, welches der KEG im Gegenzug zugesprochen wurde, damit diese ihre Siedlung an die öffentlichen Straßen anschließen kann. Wie ist hier der Zusammenhang zur Sport- und Kulturhalle, welche Hindernisse standen einem derartigen Wegenutzungsrecht im Weg und wie hätte es sich auf das Wegenutzungsrecht ausgewirkt, wenn man nicht zu der Vereinbarung mit der Halle gekommen wäre? Begründung: Die Presseartikel zur gefunden Lösung für die Sanierung der Halle lesen sich sehr positiv, und es wäre sehr schön, wenn man hier tatsächlich eine gute, tragfähige Lösung für die Zukunft der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach gefunden hätte. Allerdings stellen sich für den Antragsteller noch einige Fragen, die hiermit hoffentlich einer zufriedenstellenden Beantwortung zugeführt werden können.

Inhalt

Antrag vom 14.10.2013, OF 838/6

Betreff: Fragen zur Sport- und Kulturhalle Unterliederbach Laut Presseartikeln hat der Magistrat für die Sanierung der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach eine Lösung gefunden. Die KEG soll die Sanierung finanzieren und ein zu gründender Verein soll die Verwaltung übernehmen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:

  1. Wer übernimmt in Zukunft die Haftung für die Halle?
  2. Wer wird in fernerer Zukunft dann irgendwann notwendige weitere Sanierungen finanzieren?
  3. Welche Regelung wurde für die Gaststätte gefunden, wird sie weiter betrieben, wer trägt hier die Verantwortung, wer hat das Verpachtungsrecht?
  4. Sind gewerbliche Nutzung (Verkaufsveranstaltung, Ausstellungen von Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflern ect. .) oder auch Vergnügungsveranstaltungen zulässig?
  5. An wen fließen eventuell zu erzielende Miteinnahmen?
  6. Gibt es Auflagen seitens der Stadt, an wen (Nutzergruppen / Interessengruppen) und wofür (Nutzungsart) die Halle vergeben werden darf?
  7. Wer ist in Zukunft für die Pflege und Nutzung des Außenbereichs zuständig?
  8. Was hat es mit dem Wegenutzungsrecht auf sich, welches der KEG im Gegenzug zugesprochen wurde, damit diese ihre Siedlung an die öffentlichen Straßen anschließen kann. Wie ist hier der Zusammenhang zur Sport- und Kulturhalle, welche Hindernisse standen einem derartigen Wegenutzungsrecht im Weg und wie hätte es sich auf das Wegenutzungsrecht ausgewirkt, wenn man nicht zu der Vereinbarung mit der Halle gekommen wäre? Begründung: Die Presseartikel zur gefunden Lösung für die Sanierung der Halle lesen sich sehr positiv, und es wäre sehr schön, wenn man hier tatsächlich eine gute, tragfähige Lösung für die Zukunft der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach gefunden hätte. Allerdings stellen sich für den Antragsteller noch einige Fragen, die hiermit hoffentlich einer zufriedenstellenden Beantwortung zugeführt werden können.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2013Sie sind hier
    OFOF 838/6Fragen zur Sport- und Kulturhalle Unterliederbach
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. November 2013VV 885Fragen zur Sport- und Kulturhalle UnterliederbachAnfrage
  3. 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 213Fragen zur Sport- und Kulturhalle UnterliederbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 15
Beraten
Die Vorlage OF 838/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 26 · 26.11.2013
TO I, TOP 8
Angenommen
Auskunftsersuchen V 885 2013 Die Vorlage OF 838/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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