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Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II

Vorlagentyp: V
57 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

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Begründung

Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A 5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 876 entstanden aus Vorlage: OF 285/8 vom 26.04.2018

Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A 5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Welche Bedeutung hat das Wasserwerk Praunheim II für die Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main und speziell für den Ortsbezirk 8?
  2. Wann ist mit einer Schutzverordnung zu rechnen?
  3. Welche Schutzbestimmungen werden mit dieser Verordnung angestrebt?
  4. Falls es zur Festsetzung des Schutzgebietes kommt: Besteht die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche dieses Trinkwasserschutzgebietes ein Bauverbot zu verfügen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. April 2018OFOF 278/7Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord IIOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. April 2018OFOF 285/8Trinkwasserschutzgebiet Praunheim IIOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 8. Mai 2018VV 852Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord IIAnfrage
  4. 17. Mai 2018Sie sind hier
    VV 876Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II
    Anfrage
  5. 6. August 2018STST 1515Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord IIStellungnahme
  6. 3. September 2018STST 1698Trinkwasserschutzgebiet Praunheim IIStellungnahme
  7. 6. November 2018OFOF 359/8Bestehende Wohnbaupotenziale schnell nutzen und die Nordweststadt als „Raumstadt“ im Grünen erhalten!Ortsbeiratsantrag · CDU
  8. 29. November 2018OAOA 340Bestehende Wohnbaupotenziale schnell nutzen und die Nordweststadt als „Raumstadt“ im Grünen erhalten!Anregung
  9. 27. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1006Bestehende Wohnbaupontenziale schnell nutzen und die Nordwestadt als "Raumstadt" im Grünen erhalten!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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