Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A 5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 876 entstanden aus Vorlage: OF 285/8 vom 26.04.2018
Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II Zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Trinkwasserbrunnen soll durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt werden. Für das Gewinnungsgebiet "Pumpwerk Praunheim II", das sich räumlich über Gemarkungsflächen von Niederursel, Praunheim, Steinbach und Eschborn erstreckt - und zwar etwa entlang der A 5 zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke -, wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Welche Bedeutung hat das Wasserwerk Praunheim II für die Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main und speziell für den Ortsbezirk 8?
- Wann ist mit einer Schutzverordnung zu rechnen?
- Welche Schutzbestimmungen werden mit dieser Verordnung angestrebt?
- Falls es zur Festsetzung des Schutzgebietes kommt: Besteht die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche dieses Trinkwasserschutzgebietes ein Bauverbot zu verfügen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2018OFOF 278/7Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. April 2018OFOF 285/8Trinkwasserschutzgebiet Praunheim IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2018VV 852Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord IIAnfrage
- 17. Mai 2018Sie sind hierVV 876Trinkwasserschutzgebiet Praunheim IIAnfrage
- 6. August 2018STST 1515Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord IIStellungnahme
- 3. September 2018STST 1698Trinkwasserschutzgebiet Praunheim IIStellungnahme
- 6. November 2018OFOF 359/8Bestehende Wohnbaupotenziale schnell nutzen und die Nordweststadt als „Raumstadt“ im Grünen erhalten!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2018OAOA 340Bestehende Wohnbaupotenziale schnell nutzen und die Nordweststadt als „Raumstadt“ im Grünen erhalten!Anregung
- 27. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1006Bestehende Wohnbaupontenziale schnell nutzen und die Nordwestadt als "Raumstadt" im Grünen erhalten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen