Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord II
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Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 852 entstanden aus Vorlage: OF 278/7 vom 24.04.2018
Betreff: Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord II In dem seit Längerem beantragten Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord II in der Nähe des Wasserwerkes Praunheim II werden mittlerweile des Öfteren Lkws, ja sogar Gefahrguttransporter geparkt. Das Hinweisschild "Trinkwasserfassungsbereich" bleibt unbeachtet. Behörden schreiten nicht ein, weil dieses Gebiet noch nicht als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen wurde. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wird weiter das Ziel verfolgt, dieses Areal als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern oder beabsichtigt der Magistrat die wohnortnahe Trinkwassergewinnung für eine Bebauung zu opfern?
- Wie ist der Stand des Verfahrens und was sind die Verzögerungsgründe? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2018OFOF 278/7Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. April 2018OFOF 285/8Trinkwasserschutzgebiet Praunheim IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2018Sie sind hierVV 852Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord IIAnfrage
- 17. Mai 2018VV 876Trinkwasserschutzgebiet Praunheim IIAnfrage
- 6. August 2018STST 1515Trinkwasserschutzgebiet Praunheim-Nord IIStellungnahme
- 3. September 2018STST 1698Trinkwasserschutzgebiet Praunheim IIStellungnahme
- 6. November 2018OFOF 359/8Bestehende Wohnbaupotenziale schnell nutzen und die Nordweststadt als „Raumstadt“ im Grünen erhalten!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2018OAOA 340Bestehende Wohnbaupotenziale schnell nutzen und die Nordweststadt als „Raumstadt“ im Grünen erhalten!Anregung
- 27. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1006Bestehende Wohnbaupontenziale schnell nutzen und die Nordwestadt als "Raumstadt" im Grünen erhalten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen