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Zukunft der Straßenbahn in Bockenheim

Vorlagentyp: V
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 09.02.2009, V 865 entstanden aus Vorlage: OF 340/2 vom 21.01.2009

Betreff: Zukunft der Straßenbahn in Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft der Straßenbahn in Bockenheim gebeten:

  1. Gibt es eine Machbarkeitsprüfung für eine Straßenbahnlinie durch die Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße für die zukünftige Ringlinie?
  2. Welche Überlegungen gibt es die bestehende Strecke über Breitenbachbrücke, Schloßstraße, Adalbertstraße in ein Straßenbahnkonzept zu integrieren? Begründung:
  3. Da die freie Straßenfläche vor dem Elisabethenkrankenhaus sehr schmal und wahrscheinlich auch aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens (Besucher des Krankenhauses) kaum geeignet ist auch noch einen Straßenbahnverkehr aufzunehmen, wird nach einer Machbarkeitsprüfung gefragt.
  4. Da diese Gleisstrecke bisher nur für Depotfahrten benutzt wird, stellt sich die Frage nach einer neuen Einbeziehung in ein Streckennetz. Verschiedentlich wurden hier Probefahrten vorgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2009OFOF 340/2Zukunft der Straßenbahn in BockenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. Februar 2009Sie sind hier
    VV 865Zukunft der Straßenbahn in Bockenheim
    Anfrage
  3. 6. April 2009Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 486Zukunft der Straßenbahn in BockenheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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