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Winterdienst in der Nordweststadt

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 22.01.2009, V 864 entstanden aus Vorlage: OF 385/8 vom 07.01.2009

Betreff: Winterdienst in der Nordweststadt Der Magistrat möge zu folgenden Sachverhalte Auskunft geben: Der Winterdienst auf den Gehwegen in der Nordweststadt, besonders seitens der großen Wohnungsgesellschaften, lässt in diesen Tagen mit Schnee sehr zu wünschen übrig. Exemplarisch seien die Wohnblocks Im Weimel benannt, wo die AGB Eigentümerin sein soll. Die Straßenreinigungssatzung verpflichtet die Grundstückseigentümer den Winterdienst zu übernehmen.

  1. Wie ist der Reinigungspflicht durch Hausbesitzer angesichts schmaler, breiter und extrabreiter Gehwege in der Nordweststadt nachzukommen, vor allem, wenn die Grundstücksgrenzen nicht erkennbar sind?
  2. Wie wird der Vollzug der Reinigungspflicht durch die Stadt überprüft?
  3. Kann ein unzulänglicher Winterdienst als Ordnungswidrigkeit durch die Stadt geahndet werden? 3.1 Wenn JA, welche Rechtsvorschrift greift dann?
  4. Gibt es in dem ausgedehnten Wegenetz der Nordweststadt, neben Brücken, Situationen, wo die Stadt im Obligo ist?
  5. Gibt es eine Beschwerdestelle, die unabhängig von der Eigentümerschaft, den anklagenden Bürgern Hilfestellungen geben kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2009OFOF 385/8Winterdienst in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 22. Januar 2009Sie sind hier
    VV 864Winterdienst in der Nordweststadt
    Anfrage
  3. 30. März 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 457Winterdienst in der NordweststadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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