Winterdienst in der Nordweststadt
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2009, ST 457
Betreff:
Winterdienst in der Nordweststadt
Zu Frage 1:
Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen ist § 11 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main (StrRS). Gemäß § 11 Abs. 7 erstreckt sich die zu räumende und zu streuende Wegfläche vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zum Rande des Gehwegs. Bei über drei Meter breiten Gehwegen und in Fußgängerzonen ist eine Bahn von mindestens 1,50 m zu schaffen. In Fällen, in denen das Verkehrsbedürfnis eine größere Fläche erfordert, muss eine entsprechend größere Bahn geschaffen werden.
Zu Frage 2:
Der Vollzug des auf die Anlieger übertragenen Winterdienstes auf Gehwegen wird im Rahmen des Außendienstes durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und des Umweltamtes überwacht.
Zu den Fragen 3 und 3.1:
Gemäß § 12 Absatz 1 Ziffern 3-8 StrRS stellt die unzulängliche Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden kann.
Zu Frage 4:
Für folgende Flächen, für die ein Dritter nicht verpflichtet werden kann, liegt die Verantwortung für die Durchführung des Winterdienstes bei der Stadt Frankfurt am Main:
Gehwege auf Brücken und in Unterführungen einschließlich etwaiger Treppenaufgänge (Amt für Straßenbau und Erschließung), Straßenbahnhaltestellen auf eigens dafür vorgesehenen Anlagen oder eigenem Bahnkörper einschließlich der Wege, die dem Verkehr zu Straßenbahnhaltestellen dienen, soweit nicht Dritte oder die Stadt verpflichtet sind (VGF Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main), Zuwege zu Friedhöfen, Grünanlagen oder Kinderspielplätzen, soweit nicht Dritte verpflichtet sind (Grünflächenamt).
Zu Frage 5:
Beschwerden und Meldungen über nicht von Schnee und Eis geräumte und nicht abgestreute Bürgersteige können an das Ordnungsamt (Abteilung Stadtpolizei), die zuständigen Polizeireviere, sowie das Umweltamt (Umwelttelefon) übermittelt werden.
Die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH teilt zu der Anfrage ergänzend mit:
Zu Frage 1.:
"Die ABG Frankfurt Holding kommt selbstverständlich ihrer Reinigungspflicht im Rahmen der öffentlich rechtlichen Verpflichtungen nach. Dieser sind selbstverständlich die Grundstücks-grenzen bekannt.“
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2009OFOF 385/8Winterdienst in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. Januar 2009VV 864Winterdienst in der NordweststadtAnfrage
- 30. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 457Winterdienst in der NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab