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Gehweg Ursinusstraße ausbauen

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, inwieweit der Gehweg in der Ursinusstraße ausgebaut werden kann, um eine sichere Verbindung zum Rebstock-Quartier zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da Fußgänger derzeit auf der Straße gehen müssen oder einen Umweg in Kauf nehmen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Max-Pruss-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit das bisherige Gehwegstück in der Ursinusstraße (von der Straße Am Römerhof kommend) , in Richtung Rebstock-Quartier mit den Bus- und Tramhaltestellen "Rebstockbad" ausgebaut werden kann.

Begründung

Von der Nidda kommend stellt die Ursinusstraße die kürzeste und direkte Verbindung zum Rebstock-Quartier, mit den sich dort befindlichen Haltestellen des ÖPNV, dar. Der Gehweg Am Römerhof führt bislang lediglich bis zu einem in die Ursinusstraße hineinversetzten Zebrastreifen, jedoch nicht weiter. Fußgänger Richtung Rebstock-Quartier müssen auf der Straße gehen oder den Umweg über den alten Rebstockpark (parallel zur Max-Pruss-Straße) wählen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Januar 2024OFOF 849/2Gehweg Ursinusstraße ausbauenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, FDP
  2. 19. Februar 2024Sie sind hier
    VV 863Gehweg Ursinusstraße ausbauen
    Anfrage
  3. 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1233Gehweg Ursinusstraße ausbauenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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