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Autobahndreieck Riederwald, Ausbau A 661, Lärmwirkung auf Bornheim

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 853 entstanden aus Vorlage: OF 229/4 vom 24.04.2018

Betreff: Autobahndreieck Riederwald, Ausbau A 661, Lärmwirkung auf Bornheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er im Rahmen der jüngsten Beteiligungsmöglichkeiten im Planänderungsverfahren Autobahndreieck Riederwald gegenüber der Behörde Hessen Mobil Stellung genommen hat, und, wenn ja, in welche Richtung bzw. zu welchen Punkten.

Begründung: Im Frühjahr war Gelegenheit, in einem Planänderungsverfahren Einwendungen zu erheben. Der Fortgang von Planung, Realisierung und Inbetriebnahme hat erhebliche Auswirkungen auf Verlärmungszustand und Luftqualität von Wohnbebauung und Institutionen entlang des Bornheimer Hangs. Von Seiten engagierter Bürgerinnen und Bürger wird immer mal kritisch gefragt, ob die Stadt ihrerseits hinreichend engagiert Position gegenüber den sogenannten Baulastträgern bezieht, um unnötige Belastungen von der örtlichen Bevölkerung abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. April 2018OFOF 229/4Autobahndreieck Riederwald, Ausbau A 661, Lärmwirkung auf BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 8. Mai 2018Sie sind hier
    VV 853Autobahndreieck Riederwald, Ausbau A 661, Lärmwirkung auf Bornheim
    Anfrage
  3. 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1827Autobahndreieck Riederwald, Ausbau A 661, Lärmwirkung auf BornheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 25 · 11.09.2018
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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