Autobahndreieck Riederwald, Ausbau A 661, Lärmwirkung auf Bornheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 853 entstanden aus Vorlage: OF 229/4 vom 24.04.2018
Betreff: Autobahndreieck Riederwald, Ausbau A 661, Lärmwirkung auf Bornheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er im Rahmen der jüngsten Beteiligungsmöglichkeiten im Planänderungsverfahren Autobahndreieck Riederwald gegenüber der Behörde Hessen Mobil Stellung genommen hat, und, wenn ja, in welche Richtung bzw. zu welchen Punkten.
Begründung: Im Frühjahr war Gelegenheit, in einem Planänderungsverfahren Einwendungen zu erheben. Der Fortgang von Planung, Realisierung und Inbetriebnahme hat erhebliche Auswirkungen auf Verlärmungszustand und Luftqualität von Wohnbebauung und Institutionen entlang des Bornheimer Hangs. Von Seiten engagierter Bürgerinnen und Bürger wird immer mal kritisch gefragt, ob die Stadt ihrerseits hinreichend engagiert Position gegenüber den sogenannten Baulastträgern bezieht, um unnötige Belastungen von der örtlichen Bevölkerung abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2018OFOF 229/4Autobahndreieck Riederwald, Ausbau A 661, Lärmwirkung auf BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2018Sie sind hierVV 853Autobahndreieck Riederwald, Ausbau A 661, Lärmwirkung auf BornheimAnfrage
- 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1827Autobahndreieck Riederwald, Ausbau A 661, Lärmwirkung auf BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.