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Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über die zukünftige Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen gebeten. Dies ist notwendig, da die vorherige Nutzung als Verkaufsstelle für Gartenskulpturen nicht mehr besteht und das Grundstück geräumt ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Nutzung für das Eckgrundstück an der Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen beabsichtigt ist.

Begründung

Auf dem obigen Grundstück befand sich eine Verkaufsstelle für Gartenskulpturen, die in der Zwischenzeit aufgelöst ist. Das Grundstück ist geräumt. Insoweit besteht ein Informationsinteresse im Hinblick auf die zukünftige Nutzung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2023OFOF 987/5Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes WartegäßchenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 26. Januar 2024Sie sind hier
    VV 843Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen
    Anfrage
  3. 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 656Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes WartegäßchenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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