Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Grundstück an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen für eine Wohnbebauung zu nutzen. Dies soll eine höherwertige Nutzung des Areals ermöglichen und die Endabstimmungen zur Erbbaurechtsvergabe an die ABG FRANKFURT HOLDING sind bereits im Gange.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Fläche ist für eine höherwertige Nutzung durch Realisierung einer Wohnbebauung vorgesehen. Aktuell laufen die Endabstimmungen der beabsichtigten Erbbaurechtsvergabe an die ABG FRANKFURT HOLDING.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2023OFOF 987/5Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes WartegäßchenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. Januar 2024VV 843Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes WartegäßchenAnfrage
- 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 656Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes WartegäßchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab