Einstellung der Energieversorgung für einkommensschwache Menschen
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 842 entstanden aus Vorlage: OF 427/3 vom 13.06.2013
Betreff: Einstellung der Energieversorgung für einkommensschwache Menschen Verschiedenen Presseberichten in den letzten Wochen war zu entnehmen, dass zunehmend Menschen mit geringem Einkommen ihre Strom- bzw. Gasrechnungen nicht mehr bezahlen konnten mit der Folge, dass ihnen Strom und Gas vom Lieferanten abgestellt worden sind. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie vielen Haushalten im Ortsbezirk 3 wurden in den letzten 12 Monaten Strom bzw. Gas abgeschaltet und welches waren die Gründe für diese Maßnahme?
- Bei wie vielen Haushalten o hne Strom- bzw. Gasversorgung handelt es sich um Familien mit Kindern, Rentner- und Singlehaushalte?
- Wurden vor der Abschaltung der Energieversorgung Maßnahmen getroffen, um die Abschaltung zu vermeiden? Begründung: In den letzten Jahren sind die Strompreise derart stark angestiegen, dass viele Haushalte von Geringverdienern, Hartz IV-Empfängern und Rentnern nicht mehr in der Lage sind, die steigende finanzielle Belastung zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2013OFOF 427/3Einstellung der Energieversorgung für einkommensschwache MenschenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. September 2013Sie sind hierVV 842Einstellung der Energieversorgung für einkommensschwache MenschenAnfrage
- 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1679Einstellung der Energieversorgung für einkommensschwache MenschenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen