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Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Begründung

Maybachstraße Im nächsten Jahr wird die Maybachstraße auf fast ihrer gesamten Länge durch Umbauten an der bestehenden Bausubstanz und der Errichtung eines Gebäuderiegels auf dem ehemaligen Grundstück des Kulturzentrums Batschkapp und des REWE Marktes ihr Gesicht komplett verändern. Bei den Gebäuden auf der Seite der Emmauskirche sollen die Dachgeschosse ausgebaut werden und auf der gegenüberliegenden Seite möchte ein großer Frankfurter Bauträger einen fünfgeschossigen Gebäuderiegel unter Einschluss eines REWE Marktes errichten. Dieses Grundstück liegt aber im Geltungsbereich des B-Plans NW 82 b Nr. 1 - Eschersheim-Süd und weist den Bereich als Mischgebiet bei zwei zulässigen Vollgeschossen aus.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 838 entstanden aus Vorlage: OF 677/9 vom 12.09.2013

Betreff: Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße Im nächsten Jahr wird die Maybachstraße auf fast ihrer gesamten Länge durch Umbauten an der bestehenden Bausubstanz und der Errichtung eines Gebäuderiegels auf dem ehemaligen Grundstück des Kulturzentrums Batschkapp und des REWE Marktes ihr Gesicht komplett verändern. Bei den Gebäuden auf der Seite der Emmauskirche sollen die Dachgeschosse ausgebaut werden und auf der gegenüberliegenden Seite möchte ein großer Frankfurter Bauträger einen fünfgeschossigen Gebäuderiegel unter Einschluss eines REWE Marktes errichten. Dieses Grundstück liegt aber im Geltungsbereich des B-Plans NW 82 b Nr. 1 - Eschersheim-Süd und weist den Bereich als Mischgebiet bei zwei zulässigen Vollgeschossen aus. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Sind beide Bauvorhaben im Rahmen des baurechtlichen Rahmens realisierbar?
  2. Hat der Magistrat Kenntnisse über den Sachstand bei der Planung beider Vorhaben?
  3. Gibt es Überlegungen, wie der durch die Neubauten entstehende zusätzliche Parkdruck wirksam kanalisiert werden kann?
  4. Ist der Magistrat bereit hier regelnd einzugreifen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. September 2013OFOF 677/9Bevorstehende bauliche Veränderungen in der MaybachstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. September 2013Sie sind hier
    VV 838Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße
    Anfrage
  3. 20. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1750Bevorstehende bauliche Veränderungen in der MaybachstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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