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Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1750

Betreff: Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße Bezüglich der Liegenschaften Maybachstraße 15 - 29 liegt dem Magistrat ein Bauantrag für die Errichtung eines Staffelgeschosses mit insgesamt 12 Wohneinheiten vor. Die vorhandenen Bestandsgebäude sind dreigeschossig. Da es sich bei den geplanten Staffelgeschossen nicht um Vollgeschosse handelt, hält das Bauvorhaben somit die Vorgaben des Bebauungsplanes, wonach hier drei Geschosse zulässig sind, ein. Befreiungen sind nicht erforderlich. Die nach der Stellplatzsatzung notwendigen 12 Kfz-Stellplätze werden auf dem Baugrundstück oberirdisch nachgewiesen. Für eine mögliche Bebauung des ehemaligen Geländes des Kulturzentrums Batschkapp und seiner Umgebung liegen bisher lediglich Ideenskizzen im Auftrag der ABG vor. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der Suche nach möglichen Wohnbebauungsflächen zu sehen. Eine Prüfung von Zulässigkeiten nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ist in diesem frühen Stadium nicht möglich. Der Magistrat wird die Überlegungen der ABG im Rahmen der Bauberatung weiter begleiten; Grundlage der Bauberatung ist das geltende Recht. Bei der Genehmigung von Bauvorhaben wird der Magistrat selbstverständlich die Einhaltung der Stellplatzsatzung beachten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. September 2013OFOF 677/9Bevorstehende bauliche Veränderungen in der MaybachstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. September 2013VV 838Bevorstehende bauliche Veränderungen in der MaybachstraßeAnfrage
  3. 20. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1750Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße
    Stellungnahme
  4. 24. April 2014OFOF 778/9Beabsichtigte Bebauung der Maybachstraße 15 - 29 und deren Auswirkungen auf den Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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