Beabsichtigte Bebauung der Maybachstraße 15 - 29 und deren Auswirkungen auf den Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer Landstraße
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Neues zu Zehnmorgenstraße per E-MailBegründung
Maybachstraße 15 - 29 und deren Auswirkungen auf den Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer Landstraße Vorgang: ST 1750/13 Viele Kommunen wollen Neubaugebiete, die an Bahntrassen grenzen, durch eine mehrstöckige Riegelbebauung vor Bahnlärm schützen. Dabei wird regelmäßig nicht bedacht, dass dadurch Lärm auf die andere Seite der Bahnlinie reflektiert wird. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10. März 2014 - 1 MN 209/13 - einem Eilantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" der Stadt Lüneburg stattgegeben. Der Plan ist die Grundlage für die Errichtung des Wohnviertels "Ilmenau Garten" , das südlich des Bahnhofs zwischen den Bahngleisen im Osten und der Ilmenau im Westen auf einem langgestreckten Brachgelände verwirklicht werden soll. Er sieht zur Bahn hin mehrere Riegel aus dreistöckigen Wohngebäuden vor, die den Rest des Planungsgebietes vom Bahnlärm abschirmen sollen. Dagegen haben sich die Antragsteller gewandt. Sie befürchten, dass die Bebauung den Bahnlärm reflektiert und der vom Baugebiet ausgehende Verkehr von zusätzlichen Fahrzeugen täglich auf der Friedrich-Ebert-Brücke zu weiteren Lärmbelastungen führt. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, seine Stellungnahme vom 20. 12. 2013 zu überdenken und anschließend zu berichten. Begründung: Auch wenn im hier betroffenen Bereich Lärmschutzwände von 6 Meter Höhe vorgesehen sind, würde es schon deshalb zu erheblicher Lärmabstrahlung zum Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer Landstraße und eines Teilbereichs der Zehnmorgenstraße kommen, weil vier Geschosse plus Staffelgeschoss, also fast fünf Geschosse, eine weitaus größere Höhe, ca. 15 Meter oder mehr, ergeben. Die weitere Begründung erschließt sich aus der obigen Einleitung; wobei zu bedenken ist, dass es sich in Lüneburg nur um drei Geschosse handeln soll.
Inhalt
Antrag vom 24.04.2014, OF 778/9
Betreff: Beabsichtigte Bebauung der Maybachstraße 15 - 29 und deren Auswirkungen auf den Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer Landstraße Vorgang: ST 1750/13 Viele Kommunen wollen Neubaugebiete, die an Bahntrassen grenzen, durch eine mehrstöckige Riegelbebauung vor Bahnlärm schützen. Dabei wird regelmäßig nicht bedacht, dass dadurch Lärm auf die andere Seite der Bahnlinie reflektiert wird. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10. März 2014 - 1 MN 209/13 - einem Eilantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" der Stadt Lüneburg stattgegeben. Der Plan ist die Grundlage für die Errichtung des Wohnviertels "Ilmenau Garten" , das südlich des Bahnhofs zwischen den Bahngleisen im Osten und der Ilmenau im Westen auf einem langgestreckten Brachgelände verwirklicht werden soll. Er sieht zur Bahn hin mehrere Riegel aus dreistöckigen Wohngebäuden vor, die den Rest des Planungsgebietes vom Bahnlärm abschirmen sollen. Dagegen haben sich die Antragsteller gewandt. Sie befürchten, dass die Bebauung den Bahnlärm reflektiert und der vom Baugebiet ausgehende Verkehr von zusätzlichen Fahrzeugen täglich auf der Friedrich-Ebert-Brücke zu weiteren Lärmbelastungen führt. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, seine Stellungnahme vom 20. 12. 2013 zu überdenken und anschließend zu berichten.
Begründung: Auch wenn im hier betroffenen Bereich Lärmschutzwände von 6 Meter Höhe vorgesehen sind, würde es schon deshalb zu erheblicher Lärmabstrahlung zum Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer Landstraße und eines Teilbereichs der Zehnmorgenstraße kommen, weil vier Geschosse plus Staffelgeschoss, also fast fünf Geschosse, eine weitaus größere Höhe, ca. 15 Meter oder mehr, ergeben. Die weitere Begründung erschließt sich aus der obigen Einleitung; wobei zu bedenken ist, dass es sich in Lüneburg nur um drei Geschosse handeln soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2013STST 1750Bevorstehende bauliche Veränderungen in der MaybachstraßeStellungnahme
- 24. April 2014Sie sind hierOFOF 778/9Beabsichtigte Bebauung der Maybachstraße 15 - 29 und deren Auswirkungen auf den Wohnbereich des Endstücks der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)