Bausünden und fehlende Infrastruktur in Bonames sowie den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk 10
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 24.09.2013, V 829 entstanden aus Vorlage: OF 505/10 vom 08.09.2013
Betreff: Bausünden und fehlende Infrastruktur in Bonames sowie den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche notwendigen Infrastrukturmaßnahmen in Bonames und den weiteren Stadtteilen im Ortsbezirk 10 geplant sind. Von besonderem Interesse bleiben im Ortsbezirk 10 diesbezüglich folgende Bereiche:
- U3-, Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen beziehungsweise -angebote; 2. ein ausreichendes Grundschulangebot;
- Ganztagsschulen; 4. ein Oberstufengymnasium im Ortsbezirk 10; 5. freie Flächen zum Spielen;
- Freizeit- und Sportangebote;
- Treffpunkte für alle Altersgruppen;
- Lärmschutz an Straßen und Bahnlinien. Begründung: Bausünden vergangener Tage sowie fehlende Infrastruktur belasten auch nach Jahrzehnten noch das Zusammenleben im Ortsbezirk
- Anwohner beschweren sich zunehmend über rücksichtslose Jugendliche, die sich an keine Regeln im gegenseitigen Miteinander mehr halten. Diesen Fehlentwicklungen sollte entgegengewirkt werden. Eventuelle neue Bebauungspläne sollten entsprechend ausgerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2013OFOF 505/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Bausünden und fehlende Infrastruktur in Bonames sowie den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
- 24. September 2013Sie sind hierVV 829Bausünden und fehlende Infrastruktur in Bonames sowie den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk 10Anfrage
- 17. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 51Bausünden und fehlende Infrastruktur in Bonames sowie den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen