Einbußen aufgrund des leer stehenden Restaurants im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.04.2018, V 823 entstanden aus Vorlage: OF 153/13 vom 02.04.2018
Betreff: Einbußen aufgrund des leer stehenden Restaurants im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Welche Höhe beträgt der derzeitige Mietausfall für die Saalbau GmbH aufgrund des leer stehenden Restaurants - monatlich für das Restaurant; - absolut für das Restaurant; - absolut für Veranstaltungen, die aufgrund fehlender Gastronomie nicht stattfinden können?
Begründung: Das funktionierende Restaurant ist unverzichtbar für die Nutzung des Bürgerhauses. Die Gastronomie macht das Bürgerhaus erheblich attraktiver für Vereine sowie für Bürgerinnen und Bürger des ganzen Ortes und seiner Umgebung. Durch das Fehlen eines Gastronomiebetriebs fallen somit nicht nur Mieteinahmen aus, sondern es ist davon auszugehen, dass auch weitere Einnahmen aufgrund der fehlenden Bewirtungsmöglichkeiten ausbleiben. Der Mietausfall bedeutet Einbußen für die Saalbau GmbH und kann nicht ohne wirtschaftliche Folgen für den Betrieb der Veranstaltungsräume im Bürgerhaus bleiben. Um eine reale Einschätzung der Folgen vorzunehmen, bitten wir um die detaillierte Aufstellung von Zahlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2018OFOF 153/13Einbußen aufgrund des leerstehenden Restaurants im Bürgerhaus Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. April 2018Sie sind hierVV 823Einbußen aufgrund des leer stehenden Restaurants im Bürgerhaus Nieder-ErlenbachAnfrage
- 9. Juli 2018STST 1216Einbußen aufgrund des leerstehenden Restaurants im Bürgerhaus Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 26. August 2018OFOF 174/13Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2018OMOM 3623Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 109a) Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach b) Renovierung Gastronomie Bürgerhaus Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen