Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
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Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3623 entstanden aus Vorlage: OF 174/13 vom 26.08.2018
Betreff: Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Vorgang: V 823/18 OBR 13; ST 1216/18 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Vertretern der ABG Frankfurt Holding unverzüglich eine Begehung in den Räumen des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach zu organisieren. Die Vertreter der ABG Frankfurt Holding sollen bei diesem Termin erläutern, welcher Aufwand für die Erstellung eines wiedervermietbaren Zustandes des Restaurants notwendig ist.
Begründung: Der Ortsbeirat zweifelt aufgrund von Ortskenntnissen an der Höhe der in der Stellungnahme ST 1216 genannten Renovierungskosten und möchte sich selbst ein Bild vom Zustand des Restaurants und seiner Nebenräume machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2018OFOF 153/13Einbußen aufgrund des leerstehenden Restaurants im Bürgerhaus Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. April 2018VV 823Einbußen aufgrund des leer stehenden Restaurants im Bürgerhaus Nieder-ErlenbachAnfrage
- 9. Juli 2018STST 1216Einbußen aufgrund des leerstehenden Restaurants im Bürgerhaus Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 26. August 2018OFOF 174/13Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2018Sie sind hierOMOM 3623Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 109a) Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach b) Renovierung Gastronomie Bürgerhaus Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats