Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in Heddernheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 27.11.2008, V 816 entstanden aus Vorlage: OF 354/8 vom 13.11.2008
Betreff: Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in Heddernheim Die Mainova errichtet gegenwärtig auf Wohnblocks der ABG Holding in Heddernheim Photovoltaikanlagen. Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich die Nutzung von alternativen und regenerativen Energiequellen zur Stromgewinnung, wenn Kosten und Nutzen zumindest in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Dies vorausgeschickt stellen sich dem Ortsbeirat folgende Fragen, um deren Beantwortung er den Magistrat in Abstimmung mit den beteiligten städtischen Unternehmen bittet: 1.) In welchem Umfang und zu welchen Kosten (Anschaffungskosten, Installationskosten, Wartungskosten, etc.) errichtet die Mainova gegenwärtig im Stadtgebiet Photovoltaikanlagen? 2.) Welche Einnahmen oder Einsparungen sind für die Mainova mit den Betrieb der Photovoltaikanlagen verbunden? Auf welche Laufzeit gerechnet? 3.) Welche Vergünstigungen (Mieteinnahmen o.ä.) ergeben sich für die Wohnungsbaugesellschaften aus der Bereitstellung der Dachflächen für die Mainova? 4.) Werden eventuelle Einnahmen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften aus diesen Projekten in welcher Form auch immer an die Mieter weitergereicht (Miet-/Nebenkostensenkungen o.ä.), zumal durch die Baumaßnahmen eine zeitweise Beeinträchtigung des Wohnkomforts eintreten kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2008OFOF 354/8Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in HeddernheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2008Sie sind hierVV 816Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in HeddernheimAnfrage
- 12. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 276Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in HeddernheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen