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Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in Heddernheim

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2009, ST 276

Betreff:

Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in Heddernheim

Die Mainova AG und die ABG Frankfurt Holding GmbH beantworten die gestellten Fragen wie folgt:

zu 1.)

Photovoltaikanlagen sind ein wichtiger Baustein, um die politisch gesteckten Ziele zum Ausbau der regenerativen Energien zu erreichen. Die Mainova AG hat sich deshalb in den letzten Jahren bereits im Bereich der Photovoltaik engagiert.

Die Anlage in Heddernheim wurde als gemeinsames Projekt von der Mainova AG, der Mainova Energie Dienste GmbH und der ABG Frankfurt Holding GmbH realisiert, wurde am 28.11.2008 in Betrieb genommen und ist die mit Abstand größte Photovoltaikanlage der Mainova AG. Die installierte Gesamtleistung der Anlage beträgt knapp 182 Kilowatt und wird im Jahresdurchschnitt Strom für rund 60 Haushalte erzeugen. Die insgesamt 868 Module ergeben dabei eine Fläche von zirka 1.260 Quadratmeter und entsprechen damit der Größe von rund sechs Tennisplätzen. Mit dem in Heddernheim umweltschonend erzeugten Strom wird ein jährlicher Kohlendioxid-Ausstoß von rund 90 Tonnen vermieden und daher ein wichtiger Beitrag zur Klimaentlastung geleistet. Ein Teil der in diese Anlagen investierten Mittel stammt aus Erlösen des von der Mainova AG seit 1999 vertriebenen ÖKaWe-Stroms, der einen Kostenbestandteil von 4,76 Cent je kWh für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen enthält und seit Jahren durch den TÜV Nord zertifiziert ist.

Die Mainova Energie Dienste GmbH als Unternehmen mit einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung und eigener Rechtsform kann gegenüber Dritten jedoch keine Aussagen über genaue Investitions- und Betriebskosten tätigen. Die Gesamtkosten des Projektes liegen jedoch in der Größenordnung von ca. 900.000,- EUR.

zu 2.)

Neben dem sinnvollen Engagement für den Klimaschutz, ist bei Projekten dieser Größenordnung ebenso das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beachten. Die kapital- und betriebsgebunden Kosten werden voraussichtlich durch die Vergütung des eingespeisten Stroms gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über die angenommene Nutzungsdauer von 20 Jahren gedeckt. Mit einem relevanten betriebswirtschaftlichen Überschuss ist jedoch bei den Vergütungssätzen des EEG nicht zu rechnen.

zu 3.)

Ebenso wie die Mainova AG ist auch die ABG Holding als städtisches Unternehmen bestrebt, Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und mit ihren Liegenschaften als gutes Beispiel voranzugehen. Durch Zurverfügungstellung der Dachflächen unterstützt die städtische Wohnungsbaugesellschaft dabei die politischen Vorgaben des Ausbaus der regenerativen Energien in der Region. Vergünstigungen für die ABG Holding ergeben sich aus der Bereitstellung der Dachflächen für die Mainova AG aber nicht.

Da jedoch viele Mieter alternative und emissionsfreie Wege der Energieversorgung unterstützen, erhöht sich dadurch gleichzeitig die Attraktivität der ABG Holding-Liegenschaften.

zu 4.)

Da sich aus dem Betrieb der Anlage keine Vergünstigungen für die ABG Holding ergeben, können auch keine an die Mieter weitergereicht werden.

Die Mainova AG und die ABG Holding haben jedoch durch gute Koordination die Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahmen für die Mieter so gering wie möglich gehalten. So konnten die Arbeiten an dieser Anlage in nur wenigen Wochen abgeschlossen werden. Um den Mieterkomfort darüber hinaus in keiner Weise dauerhaft zu beeinträchtigen, wurden auf Anregung der ABG Holding die Dachfenster von der Bedeckung durch Solarpanele ausgenommen. Auch wenn dadurch der mögliche Zielwert der Anlage von 200 kW installierter Leistung nicht ganz erreicht werden kann, hat diese Maßnahme aber keine direkten Auswirkungen auf die Mietnebenkosten bei den heutigen gesetzlichen Einspeisegrundlagen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2008OFOF 354/8Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in HeddernheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. November 2008VV 816Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in HeddernheimAnfrage
  3. 12. Februar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 276Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in Heddernheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
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  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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