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Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 27.08.2013, V 805 entstanden aus Vorlage: OF 333/1 vom 11.08.2013

Betreff: Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen Die Bebauung im Westhafen ist fast abgeschlossen und es sollen noch weitere familienfreundliche Wohnungen geschaffen werden. Bewohner klagen bereits heute über zu wenige Krippen- und Kita-Plätze. Die dringend benötigten 20 Krippen- und 63 Kita-Plätze in der Kita Westhafen (Hafenstraße) konnten bis heute aus bautechnischen Gründen noch nicht bezogen werden. Vor dem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Steht mittlerweile das Sanierungskonzept für die Kita Westhafen (Hafenstraße), und liegt eine Freigabe zum Weiterbau vor, bzw. wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?
  2. Das Baufeld 2 im Westhafen ist für den Bau einer zusätzlichen Kita reserviert. Plant der Magistrat hier eine weitere Kita, und wenn ja, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. August 2013OFOF 333/1Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-PlätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. August 2013Sie sind hier
    VV 805Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen
    Anfrage
  3. 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1659Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-PlätzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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