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Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1659

Betreff: Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen Zu 1) Das Sanierungskonzept für die KT Westhafen ist aufgestellt. Die Freigabe zum Weiterbau liegt ebenfalls vor. Mit der Schadenssanierung wurde Anfang Oktober 2013 begonnen. Nach derzeitigem Sachstand kann mit der Fertigstellung voraussichtlich im Sommer 2014 gerechnet werden. Zu 2) Mit Fertigstellung der KT Westhafen im Sommer 2014 werden zwei U3 Gruppen neugeschaffen sowie neue Räumlichkeiten für 3 bestehende Kindergartengruppen entstehen. Der Magistrat plant keinen weiteren Kita-Neubau im Bereich Westhafen. Die Versorgungssituation im Kita-Planungsbezirk Bahnhof/Gutleut, in dem das Neubaugebiet Westhafen liegt, wird dadurch für alle Altersgruppen genügend Plätze bieten. Im Bereich der Kinder unter 3 Jahren wird nach Umsetzung der 20 zusätzlichen Krippenplätze im Kita-Neubau Hafenstraße ein Versorgungsgrad von 40% in Bezug auf die relevanten 3 Jahrgänge, und damit das Versorgungsziel (auf Stadtteilebene) erreicht. Gesamtstädtisch liegt das Versorgungsziel bei 50%. Dafür werden Angebote mit gesamtstädtischem Bezug mit in die Versorgung eingerechnet. Im Bereich der Kindergartenkinder besteht im Planungsbezirk bereits jetzt eine Versorgungsquote von 100%.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. August 2013OFOF 333/1Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-PlätzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. August 2013VV 805Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-PlätzenAnfrage
  3. 6. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1659Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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